Aufzugswärter - die Pflicht eines Betreibers

Ein Aufzug, ob zur gewerblichen oder privaten Nutzung, muss strengen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Betreiberpflichten) wird strikt kontrolliert.

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Aufzugswärter

Besitzer und Betreiber von Aufzügen müssen sogenannte Betreiberpflichten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen. Eine regelmäßige Kontrolle der Anlage ist dabei besonders wichtig. Oft übernimmt diese Aufgabe der Aufzugswärter – eine fachkundige Person.

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LUTZ garantiert die Einhaltung aller Auflagen und steht Ihnen in allen Wartungsphasen bei Fragen zum Stand der Technik beratend zur Seite.
Wartungscheckliste
Komplette Dokumentation
Im Rahmen einer vollständigen Dokumentation müssen sicherheitsrelevante Maßnahmen detailliert aufgelistet und nachgehalten werden.
Fehlersuche
Detaillierte Prüfung
Der Dokumentationskatalog umfasst Schutzmaßnahmen, Prüffristen, aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen und Notbefreiungsanleitungen
Stand der Technik
Auf dem Stand der Technik

Der Aufzugsbetreiber muss belegen, dass die Anlage jederzeit sicher und nach dem Stand der Technik betrieben werden kann.

Externe Sicherheit
Externe Sicherheitseinrichtungen

Auch aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen wie u. a. Notstrom, Evakuierungssteuerung und elektrische Entrauchung sind nachzuweisen.

Freier Zugang
Freier Zugang im Ernstfall

Wichtig: Für den Fall einer Personenbefreiung muss der Betreiber der Anlage den Zugang zum Gebäude und zur Aufzugsanlage jederzeit gewährleisten.

Aufzugsanlagen unterliegen strengen sicherheitstechnischen Anforderungen. Dabei ist es irrelevant, ob sich die Anlagen in der gewerblichen oder privaten Nutzung befinden. In einem umfangreichen Katalog werden von Seiten des Gesetzgebers alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen vorgegeben, die vollständig dokumentiert werden müssen. Die Kontrolle wird von den zuständigen Überwachungsbehörden vorgenommen. Sie prüfen, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Betreiberpflichten eingehalten werden. Diese Betreiberpflichten müssen Besitzer wie Betreiber von Aufzugsanlagen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen. In der Praxis eine Aufgabe für den Aufzugswärter bzw. eine entsprechend befähigte, fachkundige Person, die dafür beauftragt wird. Der einwandfreie Zustand der Aufzugsanlage hat höchste Priorität und wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet. Diese turnusmäßigen Überprüfungen schließen die Auflistung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und definierten Schutzmaßnahmen, Prüffristen, aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Notbefreiungsanleitungen ein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Anlage sicher und nach dem neuesten Stand der Technik betrieben werden kann. Das beinhaltet aufzugsexterne, sicherheitsrelevante Komponenten wie Notstrom, Evakuierungssteuerung, Fahrkorb und elektrische Entrauchung. Ebenfalls vorgeschrieben ist der Nachweis, dass bei einer Personenbefreiung der Zugang zum Gebäude und zur Aufzugsanlage jederzeit gewährleistet ist. Eine Kernkompetenz von LUTZ Aufzüge, die Anlagenbetreibern zur Verfügung gestellt wird. Wir sorgen für die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und stehen Ihnen in allen Phasen der Wartung bis zum Stand der Technik beratend zur Seite. 
Die regelmäßige Kontrolle vor Ort ist deshalb so wichtig, weil sie sicherstellt, dass die Anlage in einwandfreiem Zustand ist. Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der vollständigen Dokumentation einen umfangreichen Katalog vielfältiger sicherheitsrelevanter Maßnahmen vor. Das schließt u. a. eine detaillierte Auflistung aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen einschließlich der festgelegten Schutzmaßnahmen, Prüffristen, aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Notbefreiungsanleitungen ein. Eine Aufgabe, die LUTZ Aufzüge für Anlagenbetreiber übernimmt.