Aufzugswärter: Diese Pflichten haben Aufzugbetreiber
LUTZ übernimmt: Nutzen Sie unseren Aufzugservice!
Wir planen und installieren nicht nur Ihre Anlage – zusätzlich bieten wir Ihnen ein individuelles Rundum-Sorglos-Paket, bestehend aus verschiedenen Wartungs- und Serviceleistungen. Als Betreiber eines Aufzuges sind sie zur regelmäßigen Inaugenscheinnahme verpflichtet. Gerne übernehmen wir diesen Aufzugswärterdienst für Sie!
Auch ein Tableau muss regelmäßig geprüft werden: Funktionieren alle Schalter noch? Der Aufzugswärter gibt Antworten.
Nutzen Sie unseren Rundumservice
Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Der Aufzugswärter ist maßgeblich daran beteiligt, sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage jederzeit einwandfrei funktioniert. Für diesen Zweck sind regelmäßige Inaugenscheinnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Wie oft genau diese erfolgen sollten, ist abhängig von den individuellen Nutzungsbedingungen der Anlage. So oder so gilt: Der Betreiber ist verpflichtet, die regelmäßige Kontrolle des Aufzugs im Gebäude zu gewährleisten – beispielsweise, indem er eine Person oder ein Unternehmen damit befähigt. Die genauen Aufgaben können je nach individueller Anforderung variieren, so kann nach entsprechender Schulung auch eine eventuelle Personenbefreiung dazugehören. In jedem Fall ist jedoch eine gründliche Überprüfung sämtlicher Komponenten einer Anlage – inklusive Fahrkorb, Schacht und sämtlichem Zubehör – Pflicht. Sie möchten hier auf Nummer sicher gehen? Dann überlassen Sie die Prüfungen gern den Profis. Schon seit 1927 leben wir Aufzüge und wissen entsprechend genau, worauf es für einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu achten gilt. Gerne beraten wir Sie rund um unsere individuell anpassbaren Service- und Wartungspakete!