Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten EU-Richtlinien zusammengetragen. Sie sollen Ihnen die Planung Ihres Vorhabens vereinfachen, erheben aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit.
98/37/EG Maschinenrichtlinie (MR)
Europäische Richtlinie (Gesetz), die die Vorschriften für Maschinen inkl. Maschinen zum Heben von Lasten und Personen mit über 3 Metern Absturzhöhe beschreibt. Hierunter fallen Hebebühnen und Aufzüge nach Richtlinien für Behinderte etc. Diese
Europäische Richtlinie wurde als 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (9. GSGV) in deutsches Recht umgesetzt.
95/16/EG Aufzugsrichtlinie (AufzR)
Europäische Richtlinie (Gesetz), die seit dem 01.07.1999 bindend ist. Sie legt die Mindestanforderungen für neu in Verkehr gebrachte Aufzüge fest. Diese Europäische Richtlinie wurde als 12. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (12. GSGV) in deutsches Recht umgesetzt.